Der Bund Studentischer Rechtsberater versteht sich als Vertreter studentischer Rechtsberatungen in Deutschland. Wir wollen ein umfassendes Netzwerk zwischen Studenten, Universitäten, Kanzleien und Rechtsberatungen etablieren. Der BSRB bringt sich dabei als Vermittler und zentraler Ansprechpartner ein.
Unterstützt wird unsere Arbeit durch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, zum Beispiel Professoren, Richter und Anwälte.
In den Arbeitskreisen arbeiten Mitglieder von stud. Rechtsberatungen aus ganz Deutschland zusammen und entwickeln und realisieren neue Ideen und Projekte für den BSRB und die legal clinics in Deutschland.
Idee
Seit der Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) steigt die Zahl der studentischen Rechtberatungen in Deutschland sprunghaft an. Dies hat zur Folge, dass sich immer mehr Studenten entweder einer Rechtsberatung an ihrer eigenen Universität anschließen oder eine ebensolche selbst ins Leben rufen.
Die Studentische Rechtsberatung bringt Leben in den juristischen Ausbildungsalltag der Studenten und bezieht eine klare Position gegenüber dem Elfenbeinturm der rein theoretischen Jurisprudenz.
Natürlich führt dies nicht zu einer Abwendung vom Humbold’schen Ideal der Einheit von Forschung und Lehre, sondern möchte in der Rechtswissenschaft neue Impulse, die sowohl die Ausbildung als auch Lehre bereichern, setzen. Die Zeit ist damit reif, die bundesweiten Bewegungen und Initiativen an einen Tisch zu bringen. Dadurch sollen die gemachten Erfahrungen gesammelt und gleichzeitig das in der Idee der studentischen Rechtsberatungen ruhende Potential durch die Vereinbarung gemeinsamer Qualitätsstandards gesichert werden. Bekanntlich ist studentische Rechtsberatung Zweifeln und Bedenken von verschiedenen Seiten ausgesetzt. Uns geht es darum, diese Bedenken zu entkräften und die Fragen, die sich im Kontext Rechtsdienstleistungsgesetz und Haftung stellen, zu beantworten.