Unter studentischer Rechtsberatung versteht man allgemein die (unentgeltliche) Rechtsberatung durch Studenten an Hochschulen oder im universitären Umfeld. Anders als etwa für studentische Unternehmensberatungen sind bei der Schaffung studentischer Rechtsberatungsangebote besondere gesetzliche Anforderungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (insbesondere § 6 Abs. 2 RDG) zu beachten. Von der Rechtsberatung durch Studenten abzugrenzen sind Beratungsangebote der Universität oder des AStA für Studenten, in denen Anwälte oder Mitarbeiter mit Befähigung zum Richteramt tätig werden. Eine Beratung durch Studierende kann demgegenüber durchaus auch zugunsten Dritter erfolgen. Sie kann Teil der universitären Lehre sein, aber auch durch den AStA oder von Studierenden unabhängig von der Universität organisiert sein.
Didaktischer Hintergrund der studentischen Rechtsberatung ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, die in der Theorie im Rahmen des Studiums erlernten Fertigkeiten an echten Fällen zu erproben und soziale Kompetenz zu erlernen (Clinical Legal Education). Das Studium wird so um den Erwerb von Schlüsselqualifikationen ergänzt. Insoweit wird dem Ziel einer stärkeren Anwaltsorientierung der Juristenausbildung, wie sie das 2002 reformierte Deutsches Richtergesetz vorsieht, Rechnung getragen (§ 5a Abs. 3 DRiG). Eine studentische Rechtsberatung leistet dies in Form des „Learning by doing“.
Im Zusammenhang mit der Rechtsberatung durch Studierende wird oft auch der US-amerikanische Begriff „Legal Clinic“ verwendet. Dieser hat freilich in den USA eine mehrfache Bedeutung: Dort bezeichnet der Ausdruck primär das Angebot kostenloser Rechtsberatung für bedürftige Menschen (legal aid clinic), insbesondere durch soziale Organisationen oder Anwaltskanzleien (auch ohne studentische Beteiligung). Aus Sicht der Hochschullehre beschreibt „clinical legal education“ demgegenüber allgemein Praxisbezüge in der juristischen Lehre, einschließlich Simulationen wie Moot Courts, Praktika oder Verhandlungstrainings im Hochschulunterricht, meint also nicht zwingend eine beratende Tätigkeit gegenüber Dritten. Dieses Begriffsverständnis erfasst zudem nur Angebote der Hochschulen selbst, nicht etwa entsprechende Studenteninitiativen. In Deutschland und vielen europäischen Staaten wird der Begriff meist in einem dritten Sinne verstanden – gemeint ist die hier angesprochene Rechtsberatung durch Studierende gleich welcher Form (auch wenn diese unabhängig von der Hochschule erfolgt).
Hier ein Video, das anschaulich erklärt was Law Clinics sind, wie sie funktionieren und wer sich an sie wenden kann: